Richterwahl

Richterwahl
Richterwahl,
 
in Deutschland die der Ernennung durch den Bundespräsidenten vorausgehende Wahl der Richter der obersten Bundesgerichte durch Richterwahlausschüsse (Art. 95 Absatz 2 GG). Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte vom Bundestag (durch ein zwölfköpfiges Wahlmännergremium) und vom Bundesrat (mit Zweidrittelmehrheit) gewählt. Die Richter der obersten Bundesgerichte werden aufgrund des Richterwahlgesetzes vom 25. 8. 1950 (mit späteren Änderungen) vom zuständigen Bundesminister gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss berufen. Der Richterwahlausschuss besteht aus den ressortmäßig zuständigen Landesministern und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die der Bundestag nach den Grundsätzen der Verhältniswahl beruft. Einige Bundesländer sehen für die Anstellung der Richter ebenfalls eine Richterwahl vor (Art. 98 Absatz 4 GG; neue Länder Richter).

Universal-Lexikon. 2012.

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